Endlich erhält der Deal im Strafverfahren eine gesetzliche Grundlage
Zum jüngsten Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Regelung einer Verständigung der Prozessbeteiligten im Strafverfahren erklärt der Bundesvorsitzender der ASJ Harald Baumann-Hasske:
Die ASJ begrüßt es ausdrücklich, dass diese Form der Erledigung eines Strafprozesses endlich gesetzlich geregelt wird. Der „Deal“ hatte schon rein begrifflich immer etwas Anrüchiges. Sah es doch viel zu oft für die Öffentlichkeit so aus, als würde in Hinterzimmern ein prozessuales Ergebnis ausgehandelt, bei dem sich ein Angeklagter von einem Fortgang des Verfahrens und einer härteren Strafe freikaufen könne.
Schon lange hatte der BGH die Verständigung im Strafverfahren als ein zulässiges und notwendiges Instrument anerkannt, beim Gesetzgeber aber immer wieder klare prozessuale Grundsätze angemahnt. Dem entspricht das jetzt vorgelegte Gesetz in ganz hohem Maße:
- Das Gericht bleibt zur umfassenden Wahrheitsermittlung verpflichtet, deren Ergebnis als Grundlage einer Verständigung dienen muss;
- eine durch Verständigung festgelegte Strafe muss der Schuld des Täters angemessen sein.
- Alle Verhandlungen müssen umfassend dokumentiert werden
- Es bestehen Mitteilungspflichten für eine größtmögliche Transparenz.
- Absprachen müssen in öffentlicher Hauptverhandlung mitgeteilt und erst hier verbindlich getroffen werden.
- Absprachen bezüglich eines Rechtsmittelverzichts sind unzulässig.
Die gesetzlich geregelte Verständigung wird es erleichtern,
- Zeugen- und Opferschutz zu gewährleisten, indem schmerzliche und langwierige Beweisaufnahmen vermieden werden;
- die Gerichte von komplexen Verfahren zu entlasten, ohne auf Wahrheit, Schuldfeststellung und Gerechtigkeit zu verzichten;
- den Eindruck zu vermeiden, ein „Deal“ sei das privilegierte Recht der Wohlhabenden, sich vom Strafprozess freizukaufen.
Diese Gesetz beweist einmal mehr, dass es durchaus möglich ist, im Bereich der Justiz Reformen durchzuführen, die deutliche Vereinfachungen und Verbesserungen bringen, ohne dabei in die prozessualen Rechte oder die Freiheitsrechte der Beteiligten einzugreifen.
Der ASJ-Bundesvorstand
Harald Baumann-Hasske
Bundesvorsitzender
