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Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen


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17.11.2008

Keine Online-Überwachung!

Zur Entscheidung des sächsischen SPD-Vorsitzenden und stv. Ministerpräsidenten Thomas Jurk, dem BKA-Gesetz im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern, erklärt Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der ASJ:

Die ASJ begrüßt diese Entscheidung von Thomas Jurk und der sächsischen SPD. Sie macht deutlich, dass das BKA-Gesetz an vielen Punkten weit über Kompetenzen hinausgeht, die den Polizeibehörden der Länder bei der Bekämpfung von Kriminalität zustehen, oder diese beschneiden. Schon bei der ‚konventionellen’ Überwachung der Telekommunikation und anderen Eingriffen in die Freiheitsrechte hatte die ASJ erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, die in der Regel durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurden. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist aber die Online-Überwachung von privaten Computern sowie die Ausspähung von Festplatten. Der Beschluss des Parteitages der sächsischen SPD lehnt dieses neue Instrument als tiefen Eingriff in die Freiheitsrechte ab. Denn es eröffnet das heimliche Durchleuchten eines sehr persönlichen Bereiches der Privatsphäre. Das BVerfG hat hier sensible Abgrenzungen getroffen, die aber in der Realität nicht nachvollziehbar sind. Wer unschuldig in eine solche Maßnahme geriete, würde in seinen persönlichsten Gedanken belauscht, wenn er sie auf seinem Computer gespeichert hat. Wer aber etwas zu verbergen hat, wird sich durch firewalls und externe Speichermöglichkeiten vor der Ausspähung zu schützen wissen.

Es ist deshalb richtig, auf dieses Instrument ganz zu verzichten.


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