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23.06.2008

Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD

Die Arbeit der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaften, wie z.B. der ASJ, der AG SPD 60plus und der Jusos, wird von den Grundsätzen und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD geregelt. Am Montag, den 23. Juni 2008 wurden im Parteivorstand der SPD Neuerungen für die Grundsätze und Richtlinie beschlossen. Sie betreffen die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), die AG SPD 60plus sowie die Jusos.

Für die AG SPD 60plus gilt fortan, dass auf Grund des "kleineren" Vorstandes die Vergabe von zwei Grundmandaten rechtlich zulässig ist. Jeder Bezirk bzw. Landesverband erhält ein Grundmandat, bei der Bundeskonferenz der AG SPD 60plus werden zwei Grundmandate vergeben. Die übrigen Mandate werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder in den Bezirken gewählt.

Auch hinsichtlich des Delegiertenschlüssels der Jusos für die jährlich stattfindende Bundeskonferenz gab es Änderungen: der Schlüssel für die Verteilung der Mandate auf die Landesverbände und Bezirke soll von nun an ebenfalls jährlich berechnet werden. Die Regelung im Wortlaut: "Delegiertenschlüssel werden vom Parteivorstand jeweils für zwei Jahre gemeinsam mit dem Delegiertenschlüssel für den ordentlichen Bundesparteitag vorgenommen, rückwirkend beginnend mit der Berechnung für den Bundesparteitag 2005. Der Delegiertenschlüssel der Jusos wird jährlich berechnet."

Die betriebliche Vertrauensarbeit der Partei wird insbesondere durch die Betriebsorganisation und dort in Betriebsgruppen geleistet. Zur Klarstellung hinsichtlich der Betriebsgruppen wurde folgende Bestimmung wieder aufgenommen: "Die zuständige Organisationsebene für die Betriebsgruppen ist der Unterbezirk. Bei unterbezirksübergreifenden Betriebsgruppen bestimmt der Bezirk/Landesverband die Zuordnung zu einem Unterbezirk Die Mitgliederliste für die einzelne Betriebsgruppe führt der jeweilige Unterbezirk (...)".

 

Die Grundsätze und Richtlinien als PDF zum Download


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